Immer einen Schritt voraus sein

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen helfen, die Gesundheit optimal zu schützen. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dafür aber nur noch teilweise die Kosten.
Der Zusatztarif AOK-VorsorgePRIVAT sichert Mitgliedern diese und viele weitere Leistungen, die Ihre Gesundheit schützen und erhalten.

Leistungsumfang: Das sichert die neue Zusatzversicherung für Vorsorge ab

Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen

  • Unabhängig von Alter, Untersuchungs­­intervall und Häufigkeit
  • Zum Beispiel Gesund­heits-Check-ups oder Krebs­früherkennung
Impfungen

Impfungen

  • Standard-Impfungen, die die Gesetz­liche Kranken­versicherung nicht bezahlt
  • Reiseschutz-Impfungen, auch Malaria-Prophylaxe
Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen

  • Unabhängig von Alter, Untersuchungs­­intervall und Häufigkeit
  • Zum Beispiel Gesund­heits-Check-ups oder Krebs­früherkennung
Impfungen

Impfungen

  • Standard-Impfungen, die die Gesetz­liche Kranken­versicherung nicht bezahlt
  • Reiseschutz-Impfungen, auch Malaria-Prophylaxe
Sehen & Hören

Sehen & Hören

  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hörgeräte inkl. Reparaturen
  • Augen-OPs zur Verbesserung der Sehkraft
Sehen & Hören

Sehen & Hören

  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hörgeräte inkl. Reparaturen
  • Augen-OPs zur Verbesserung der Sehkraft

Schritt 1: Beitrag berechnen

Brillen / Kontaktlinsen?

Werden Sehhilfen (Brillen oder Kontakt­linsen) getragen oder sind sie erforderlich?

Fehlermeldung

Schritt 2: Tarif im Überblick

AOK-VorsorgePRIVAT

monatlich
Brillen/Kontaktlinsen und Augenoperationen
Brillen und Kontaktlinsen
Icon Ja
80%
Refraktive Chirurgie
Icon Ja
Gesundheitsuntersuchungen
Vorsorge­untersuchungen
Icon Ja
Impfungen und Prophylaxe
Schutzimpfungen für das Inland
Icon Ja
Reiseschutz-Impfungen (inkl. Malariaprophylaxe)
Icon Ja
Hörgeräte
Hörgeräte und Reparaturen
Icon Ja
80%
AOK-VorsorgePRIVAT

monatlich
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungs­schutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) und der Tarif.

Die UKV-Experten beantworten alle Fragen und erstellen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot

Unserer Kontaktmöglichkeiten:

Online Liveberatung

Live-Beratung über mobile Endgeräte zu den speziellen Angeboten durch unsere Experten der UKV für AOK-Mitglieder.

Mo. - Fr. von 08:00 bis 17:00 Uhr

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Alle Tarife sind auch gleich telefonisch abschließbar!

Mo. – Fr. von 08:00 bis 18:00 Uhr

+49 681 844-7558

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Was fragen andere Kunden? Häufige Fragen zu AOK-VorsorgePRIVAT

Erhalte ich Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, die ich im Internet kaufe?
  • Für uns zählt nur ein gültiger Kaufbeleg. Wo die Brille oder die Kontaktlinsen gekauft wurden, spielt keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass auf der Rechnung die Dioptrienzahl zu finden ist.

    Für uns zählt nur ein gültiger Kaufbeleg. Wo die Brille oder die Kontaktlinsen gekauft wurden, spielt keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass auf der Rechnung die Dioptrienzahl zu finden ist.

Welche Beschränkungen gibt es bei der Erstattung?
  • Gibt es eine Begrenzung der Erstattung?

    Ja, die Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Prophylaxe, Brillen und Augenlasern sowie Hörgeräte sind begrenzt.

    Vorsorgeuntersuchungen:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • ab dem dritten Kalenderjahr: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr

    Impfungen und Prophylaxe:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 300 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Brillen und Kontaktlinsen:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 400 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 500 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Augenlasern:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet.

    Hörgeräte:

    • in fünf Kalenderjahren: bis zu 800 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und den vorhergehenden vier Kalenderjahren angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar. Nicht mitversichert sind außerdem Reinigungs- und Pflegemittel für Sehhilfen sowie Batterien und Reinigungsmittel für Hörhilfen.

     

    Sind auch die Leistungen von Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenzulassung eingeschlossen?

    Ja. Eine Kassenzulassung ist keine Voraussetzung für die Erstattung.

    Gibt es eine Begrenzung der Erstattung?

    Ja, die Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Prophylaxe, Brillen und Augenlasern sowie Hörgeräte sind begrenzt.

    Vorsorgeuntersuchungen:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • ab dem dritten Kalenderjahr: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr

    Impfungen und Prophylaxe:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 300 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Brillen und Kontaktlinsen:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 400 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 500 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Augenlasern:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet.

    Hörgeräte:

    • in fünf Kalenderjahren: bis zu 800 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und den vorhergehenden vier Kalenderjahren angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar. Nicht mitversichert sind außerdem Reinigungs- und Pflegemittel für Sehhilfen sowie Batterien und Reinigungsmittel für Hörhilfen.

     

    Sind auch die Leistungen von Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenzulassung eingeschlossen?

    Ja. Eine Kassenzulassung ist keine Voraussetzung für die Erstattung.

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Im Tarif AOK-VorsorgePRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können die Leistungen beansprucht werden.

    Im Tarif AOK-VorsorgePRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können die Leistungen beansprucht werden.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

    Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

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UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Nordost
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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