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Auslandsreisekrankenversicherung
für Familien
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Auslandsreisekrankenversicherung
für Familien
Unser Urlaubs-Special
für Eltern und Ihre Kinder
AOK-AuslandPRIVAT Familie
€ Jahresbeitrag für alle berechneten Personen
Versicherungsschutz für Familien
InfoMit AOK-AuslandPRIVAT für Familien können sich alle Mitglieder der AOK Nordost absichern. Mitversichert sind der Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebenspartner sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – unabhängig ob Sie gemeinsam oder getrennt verreisen. Alle mitversicherten Personen sind bei Abschluss der Versicherung mit Namen anzugeben.
Anzahl Urlaubstage: max. 8 Wochen je Reise
InfoDer Schutz gilt für alle Urlaubsreisen ins Ausland innerhalb eines Jahres mit einer Reisedauer je Reise von maximal acht Wochen.
Beratung und Behandlung beim Arzt
InfoErstattet werden Beratungen und Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten.
Medikamente und Verbandmittel
InfoWir erstatten ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. Nicht als Arzneimittel gelten, auch wenn sie verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, Nähr- und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate und Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden.
Heilmittel
InfoErstattet werden durch einen Arzt verordnete Heilmittel: Inhalationen, Wärme- und Elektrotherapie sowie – nach einem während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfall – medizinische Bäder und Massagen.
Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte)
InfoWir erstatten ärztlich verordnete Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte), soweit diese erstmals während des Auslandsaufenthaltes erforderlich werden.
Krankenhaus
InfoWir erstatten die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus. Bei einem Krankenhausaufenthalt eines minderjährigen Kindes übernehmen wir zusätzlich die Kosten der Mitaufnahme einer Begleitperson.
Transportkosten
InfoWir erstatten die Kosten für Rettungsdienste (z. B. Kranken-, Unfall-, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber) für den medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt nach einem Unfall oder im Notfall. Die Aufwendungen werden ebenfalls übernommen, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Verlegung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus handelt.
Such-, Rettungs- oder Bergungskosten
InfoWir erstatten Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall, wenn im unmittelbaren Anschluss eine Behandlung im Krankenhaus stattfindet. Diese Leistungen sind begrenzt auf maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.
Schmerzstillende Zahnbehandlung und Anfertigung von provisorischem Zahnersatz
InfoWir erstatten die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung durch Zahnärzte und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen, die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz, sowie Reparaturen von Prothesen. Ausgeschlossen sind Neuanfertigungen von Zahnersatz, Kronen und Inlays.
Krankenrücktransport
InfoErstattungsfähig sind die Kosten eines Rücktransports, die durch den Eintritt des Versicherungsfalls zusätzlich für die Rückkehr ins Inland anfallen.
Voraussetzungen sind, dass:
Voraussetzungen sind, dass:
- der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Rücktransports übersteigen würden,
- der Rücktransport an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus erfolgt,
- der Rücktransport durch den Versicherer oder den Notruf-Service organisiert werden.
AOK-AuslandPRIVAT Familie
€ Jahresbeitrag für alle berechneten Personen
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif.
Bei Fragen und im Fall der Fälle für Sie da
- Wer kann sich mit AOK-AuslandPRIVAT für Familien absichern?
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- Wie viele Personen können im Tarif AOK-AuslandPRIVAT Familie versichert werden?
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- Für wen lohnt sich der Familien-Tarif?
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- Was ist mit AOK-AuslandPRIVAT Familie nicht abgesichert?
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- Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
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- Wann und wie zahle ich meinen Versicherungsbeitrag?
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- Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
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- Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
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- Was passiert, wenn ich meine gesetzliche Versicherung wechsle?
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Warum macht eine Auslandsreisekrankenversicherung für meine Familie Sinn?
Urlaub unter Palmen, kulinarische Köstlichkeiten anderer Kulturen, Abenteuer am anderen Ende der Welt – Doch, was wenn auf Reisen was passiert? Unfall und Krankheit lassen sich nicht planen. Und je nach Land können die Behandlungskosten beim Arzt oder der Aufenthalt im Krankenhaus schnell ins Geld gehen. Sinnvoll ist daher, sich mit einem zusätzlichen Schutz umfassend abzusichern.
Unsere Auslandskrankenversicherung sichert Sie auf allen Reisen weltweit und mit einer Dauer von bis zu acht Wochen rundum ab. Übrigens: Unser Versicherungsschutz für Familien lohnt sich bereits ab der dritten Person. Den Familien-Tarif können Sie abschließen, wenn ein Elternteil der zu versichernden Kinder bzw. Jugendlichen mitversichert ist.
Jetzt AOK-Mitglied werden und Vorteile sichern
Die AOK Nordost bietet vielfältige Zusatz- und Vorsorgeleistungen für Familien, Singles und Paare.
- Exklusiver Beitragsvorteil für Versicherte der AOK Nordost
- Gesundheitskonto mit jährlich 500 € für individuell wählbare Leistungen und Gesundheitskurse
- Gesund leben und Bonus kassieren – jährlich bis zu 390 € mit der AOK Bonus-App
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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