Die Single-Auslandsreise­kranken­versicherung für AOK-Kunden

Profitieren Sie bei unserem Tarif AOK-AuslandPRIVAT Single von folgenden Vorteilen:

Weltweiter Schutz

Weltweiter Schutz

Weltweiter Versicherungsschutz – für alle Reisen im Jahr mit einer Dauer von bis zu 8 Wochen

Weltweiter Schutz

Weltweiter Schutz

Weltweiter Versicherungs­schutz – für alle Reisen im Jahr mit einer Dauer von bis zu 8 Wochen

Arzt und Krankenhaus

Arzt und Krankenhaus

Freie Arzt­wahl und Kosten­über­nahme für Unter­kunft und Ver­pflegung im Kranken­haus

Krankenrücktransport

Krankenrück­transport

Inklusive – wenn medizin­isch sinn­voll und vertretbar

Arzt und Krankenhaus

Arzt und Krankenhaus

Freie Arztwahl und Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus

Krankenrücktransport

Krankenrücktransport

Inklusive – wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar

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AOK-AuslandPRIVAT Single

Jahresbeitrag für alle berechneten Personen
Anzahl Urlaubs­tage: max. 8 Wochen je Reise
Ja Beratung und Behandlung beim Arzt
Ja Medi­kamente und Verband­mittel
Ja Heilmittel
Ja Hilf­smittel (ohne Seh­hilfen und Hörgeräte)
Ja Kranken­haus
Ja Transport­kosten
Ja Such-, Rettungs- oder Bergungs­kosten
Ja Schmerz­stillende Zahn­behandlung und Anfertigung von provi­sorischem Zahn­ersatz
Ja Kranken­rück­transport
AOK-AuslandPRIVAT Single

Jahresbeitrag für alle berechneten Personen
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif.

Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktmöglichkeiten:
Telefonische Beratung bei der AOK Nordost

Telefonische Beratung

Unsere Experten der UKV beraten Sie zu den speziellen Angeboten für AOK-Mitglieder.

Mo. - Fr. von 08:00 bis 18:00 Uhr

+49 681 844-7777

Persönliche Beraterin der AOK Nordost

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+49 681 844-7777

Bei Fragen und im Fall der Fälle für Sie da

Vor der Reise

Unsere medizinische Reisezielberatung hilft Ihnen vor Ihrer Reise zu Fragen zum Beispiel zu Infektionsrisiken vor Ort oder notwendigen Impfungen.

  +49 211 5363-3788

Während der Reise

Medizinischer Notfall im Ausland? Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Sie erreichen unseren Notruf-Service rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, nahezu weltweit.

+49 211 5363-158*

* gebührenpflichtig

Häufige Fragen zu AOK-AuslandPRIVAT Single

Was ist mit AOK-AuslandPRIVAT nicht abgesichert?
  • Folgende Leistungen sind nicht im Versicherungsschutz enthalten:

    • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
    • Heilbehandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten
    • Aufwendungen auf Grund von Schwangerschaft und Entbindung (ausgenommen Schwangerschaftskomplikationen)
    • Heilbehandlungen im Ausland, die der Grund für den Reiseantritt waren
    • Psychotherapie
    • Kur, Sanatoriums- und Reha-Behandlungen
    • auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle

    Folgende Leistungen sind nicht im Versicherungsschutz enthalten:

    • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
    • Heilbehandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten
    • Aufwendungen auf Grund von Schwangerschaft und Entbindung (ausgenommen Schwangerschaftskomplikationen)
    • Heilbehandlungen im Ausland, die der Grund für den Reiseantritt waren
    • Psychotherapie
    • Kur, Sanatoriums- und Reha-Behandlungen
    • auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle
Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
  • Ein Vertrag kann nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von einem Jahr und zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, kann die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich gekündigt werden.

    Ein Vertrag kann nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von einem Jahr und zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, kann die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich gekündigt werden.

Wann und wie zahle ich meinen Versicherungsbeitrag?
  • Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und ist für jedes Versicherungsjahr im Voraus fällig. Die Beiträge können bequem per SEPA-Lastschrifteinzug gezahlt oder überweisen werden. Der erste Beitrag wird nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig.

    Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und ist für jedes Versicherungsjahr im Voraus fällig. Die Beiträge können bequem per SEPA-Lastschrifteinzug gezahlt oder überweisen werden. Der erste Beitrag wird nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig.

Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
  • Im Tarif AOK-AuslandPRIVAT verzichten wir auf Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt darum zu dem gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt. Dieser wird in dem Versicherungsschein ausgewiesen. 

    Im Tarif AOK-AuslandPRIVAT verzichten wir auf Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt darum zu dem gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt. Dieser wird in dem Versicherungsschein ausgewiesen. 

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Im Tarif AOK-AuslandPRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können die Leistungen beansprucht werden.

    Im Tarif AOK-AuslandPRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können die Leistungen beansprucht werden.

Was passiert, wenn ich meine gesetzliche Versicherung wechsle?
  • Beim Wechsel zu einer anderen AOK kann die bestehende Versicherung weitergeführt werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer AOK, die keine Kooperationsvereinbarung mit der UKV geschlossen hat.

    Für den Fall eines Wechsels zu einer anderen deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung, können die bestehende Versicherung in einem gleichartigen Auslandsreise-Krankenversicherungstarif weitergeführt werden, wenn die Voraussetzungen der Versicherungsfähigkeit erfüllt sind.

    Wer die Versicherung nicht weiterführen möchte, kann innerhalb von zwei Monaten den Vertrag bei uns kündigen. Die Kündigung erfolgt rückwirkend zum Zeitpunkt des Wechsels. 

    Beim Wechsel zu einer anderen AOK kann die bestehende Versicherung weitergeführt werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer AOK, die keine Kooperationsvereinbarung mit der UKV geschlossen hat.

    Für den Fall eines Wechsels zu einer anderen deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung, können die bestehende Versicherung in einem gleichartigen Auslandsreise-Krankenversicherungstarif weitergeführt werden, wenn die Voraussetzungen der Versicherungsfähigkeit erfüllt sind.

    Wer die Versicherung nicht weiterführen möchte, kann innerhalb von zwei Monaten den Vertrag bei uns kündigen. Die Kündigung erfolgt rückwirkend zum Zeitpunkt des Wechsels. 

Downloads

Hier können Sie sich die Tarifdetails sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als PDF herunterladen:

Tarifbedingungen AOK-AuslandPRIVAT Single

Allgemeine Versicherungsbedingungen

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Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Nordost
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