• Krankenzusatzversicherung für Zahnersatz und Zahnfüllungen

    Zahnzusatz­versicherung


    Das Rundum-Sorglos-Paket von der UKV für Ihre Zähne
  • Krankenzusatzversicherung für Zahnersatz und Zahnfüllungen

    Zahnzusatz­versicherung


    Das Rundum-Sorglos-Paket von der UKV für Ihre Zähne
    • Leistungen für Zahnfüllungen, Zahnersatz, Inlays und Onlays
    • Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung
    • Ohne Wartezeit

Schritt 1: Beitrag berechnen

Fehlermeldung:

Schritt 2: Tarif im Überblick

AOK-DentalKOMPAKT

monatlich
Zahnersatz
Ja
Verdopplung der AOK-Leistung auf bis zu 100% der Gesamtrechnung
Erhöhung der Leistung bei Zahnersatz
Ja
Zahnfüllungen und professionelle Zahnreinigung
Ja
Keine Wartezeit
Ja
AOK-DentalKOMPAKT

monatlich
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungs­schutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) und Tarife.

Häufige Fragen zu unseren Zahnzusatzversicherungen

Was ist mit den Zahnzusatzversicherungen nicht abgesichert?
  • Folgende Leistungen sind nicht versichert:

    • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
    • Zahnersatzmaßnahmen, für die kein von der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannter Anspruch auf einen Festzuschuss besteht

    Folgende Leistungen sind nicht versichert:

    • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
    • Zahnersatzmaßnahmen, für die kein von der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannter Anspruch auf einen Festzuschuss besteht
Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
  • Sie können Ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren und zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ihre Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, können Sie die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen.

    Sie können Ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren und zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ihre Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, können Sie die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen.

Wann und wie zahle ich meinen Versicherungsbeitrag?
  • Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber in Monatsraten jeweils zum Ersten eines Monats zahlen können. Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. Ihre Beiträge können Sie bequem per SEPA-Lastschrifteinzug zahlen oder überweisen. Der erste Beitrag wird fällig, nachdem Sie von uns Ihren Versicherungsschein erhalten haben. 

    Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber in Monatsraten jeweils zum Ersten eines Monats zahlen können. Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. Ihre Beiträge können Sie bequem per SEPA-Lastschrifteinzug zahlen oder überweisen. Der erste Beitrag wird fällig, nachdem Sie von uns Ihren Versicherungsschein erhalten haben. 

Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
  • Bei unserer Zahnzusatzversicherung verzichten wir auf Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz beginnt darum zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen. 

    Bei unserer Zahnzusatzversicherung verzichten wir auf Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz beginnt darum zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen. 

Bekomme ich mit steigender Versicherungsdauer mehr Leistungen?
  • Ja, beim Zahnersatz. Mit steigender Versicherungsdauer im Tarif AOK-DentalKOMPAKT erhöht sich hier der Leistungsanspruch wie folgt:

    • ab dem siebten Kalenderjahr: Erhöhung auf 105% der Leistung von AOK Nordost
    • ab dem zehnten Kalenderjahr: Erhöhung auf 110% der Leistung von AOK Nordost
    • ab dem 13. Kalenderjahr: Erhöhung auf 120% der Leistung von AOK Nordost

    Ja, beim Zahnersatz. Mit steigender Versicherungsdauer im Tarif AOK-DentalKOMPAKT erhöht sich hier der Leistungsanspruch wie folgt:

    • ab dem siebten Kalenderjahr: Erhöhung auf 105% der Leistung von AOK Nordost
    • ab dem zehnten Kalenderjahr: Erhöhung auf 110% der Leistung von AOK Nordost
    • ab dem 13. Kalenderjahr: Erhöhung auf 120% der Leistung von AOK Nordost
Ist die Versicherungsleistung begrenzt?
  • Ja, ist sie. In den ersten drei Kalenderjahren erstatten wir für Zahnersatz maximal:

    • im ersten Kalenderjahr: 250 Euro
    • im zweiten Kalenderjahr: 500 Euro
    • im dritten Kalenderjahr: 750 Euro

    Die Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung dürfen zusammen mit Leistungen Dritter z.B. der AOK oder weiteren privaten Versicherungen die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.

    Ja, ist sie. In den ersten drei Kalenderjahren erstatten wir für Zahnersatz maximal:

    • im ersten Kalenderjahr: 250 Euro
    • im zweiten Kalenderjahr: 500 Euro
    • im dritten Kalenderjahr: 750 Euro

    Die Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung dürfen zusammen mit Leistungen Dritter z.B. der AOK oder weiteren privaten Versicherungen die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.

Bilden die Tarife Altersrückstellungen?
  • Nein, für den Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 21., 41.bzw. 61. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 21, 41, bzw. 61 zu zahlen.

    Nein, für den Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 21., 41.bzw. 61. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 21, 41, bzw. 61 zu zahlen.

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

    Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Lohnt sich meine Zahnvorsorge (Bonusheft), wenn ich mit den Zahnzusatzversicherungen versichert bin?
  • Ja, es lohnt sich im Tarif AOK-DentalKOMPAKT. Denn die Leistung für Zahnersatz orientiert sich an dem Festzuschuss, den Ihnen die AOK zahlt. Mit der Pflege des Bonushefts erhöht sich der AOK-Festzuschuss und damit automatisch auch die Leistung aus Ihrer Zahnzusatzversicherung.

    Ja, es lohnt sich im Tarif AOK-DentalKOMPAKT. Denn die Leistung für Zahnersatz orientiert sich an dem Festzuschuss, den Ihnen die AOK zahlt. Mit der Pflege des Bonushefts erhöht sich der AOK-Festzuschuss und damit automatisch auch die Leistung aus Ihrer Zahnzusatzversicherung.

Was passiert, wenn ich meine gesetzliche Versicherung wechsle?
  • Sollten Sie zu einer anderen AOK wechseln, kann die bestehende Versicherung weitergeführt werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer AOK, die keine Kooperationsvereinbarung mit der UKV geschlossen hat.

    Im Fall eines Wechsels zu einer anderen deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie das Versicherungsverhältnis ohne Unterbrechung in dem entsprechenden Normaltarif (Tarif ohne Zusatz „AOK-“) der UKV fortsetzen. In diesem Fall entfällt der AOK-Beitragsvorteil. Die Vorversicherungszeit wird angerechnet. Sollten Sie die Versicherung nicht weiterführen wollen, so können Sie innerhalb von zwei Monaten Ihren Vertrag bei uns kündigen. Die Kündigung erfolgt rückwirkend zum Zeitpunkt des Wechsels. 

    Sollten Sie zu einer anderen AOK wechseln, kann die bestehende Versicherung weitergeführt werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer AOK, die keine Kooperationsvereinbarung mit der UKV geschlossen hat.

    Im Fall eines Wechsels zu einer anderen deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie das Versicherungsverhältnis ohne Unterbrechung in dem entsprechenden Normaltarif (Tarif ohne Zusatz „AOK-“) der UKV fortsetzen. In diesem Fall entfällt der AOK-Beitragsvorteil. Die Vorversicherungszeit wird angerechnet. Sollten Sie die Versicherung nicht weiterführen wollen, so können Sie innerhalb von zwei Monaten Ihren Vertrag bei uns kündigen. Die Kündigung erfolgt rückwirkend zum Zeitpunkt des Wechsels. 

Downloads

Hier können Sie sich die Tarifdetails sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als PDF herunterladen:

Tarifbedingungen AOK-DentalKOMPAKT

Informationspaket zum Tarif AOK-DentalKOMPAKT

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Persönliche Beratung für Mitglieder der AOK Nordost

Sie haben Fragen?

Unsere Experten der UKV und AOK-Hotline beraten Sie gerne telefonisch oder via Liveberatung.
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UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Nordost
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Nordost
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